Umweltinformation: Wasser
GrundwasserOberirdische GewässerNiederschlagswasser

Zum Schutz der Gewässer gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, deren Vollzug u. a. der
unteren Wasserbehörde obliegt. Damit eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung oder Benutzung der Gewässer erfolgt, werden von der unteren Wasserbehörde Verfügungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Genehmigungen auf Basis der wasserrechtlichen Vorschriften erlassen, wie z. B. für:
- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und von Grundwasser,
- das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern und von Grundwasser,
- das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer und Grundwasser,
- den Ausbau oberirdischer Gewässer
- und Anlagen im/am Gewässer.
Ferner wirkt die untere Wasserbehörde als Träger öffentlicher Belange bei Genehmigungsverfahren nach anderen Gesetzen mit, z.B. nach Baurecht in der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungsverfahren. Einen weiteren Schwerpunkt der unteren Wasserbehörde bildet die Überwachung und Mitwirkung in Genehmigungsverfahren für private und gewerbliche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Eine weitere Aufgabe innerhalb des Aufgabengebietes ist der Vollzug der Wasserversorgungssatzung der Stadt Mainz, insbesondere die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges an die öffentliche Wasserversorgungsanlage.
Der
Wirtschaftsbetrieb - Betriebszweig Entwässerung - ist für die Ableitung des Schmutz-, Regen- und Mischwassers sowie die Reinigung und unschädliche Beseitigung der Abwässer im Gebiet der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim zuständig.
Die drei Wasserwerke Eich, Hof Schönau und Petersaue versorgen Mainz und das Umland mit
Trinkwasser. Auf den Internet-Seiten der
Stadtwerke Mainz AG finden Sie Angaben zur Trinkwasserqualität, den Versorgungsgebieten und den Trinkwasserpreisen. Die Mainzer Stadteile Laubenheim und Ebersheim werden von der
Wasserversorgung Rheinhessen GmbH versorgt.
Grundwasser
Die seit Jahren zu beobachtenden starken Grundwasserspiegel-Schwankungen im Stadtgebiet gaben in der Vergangenheit oft Anlass zu Anfragen aus den politischen Gremien, der Verwaltung und von Bürgern. Seit 1993 werden die Grundwasserspiegel von bestimmten Brunnen und Grundwassermessstellen im Stadtgebiet turnusmäßig ausgewertet und über die aktuelle Situation berichtet. Kontinuierlich werden aktuelle Daten zu Brunnen, Quellen und Grundwassermessstellen gesammelt und damit die entsprechenden Datenbanken des Umweltinformationssystems fortgeschrieben. Die Datenbank umfasst Daten zu ca. 1200 Brunnen, Grundwassermessstellen und Quellen im Stadtgebiet.
Oberirdische Gewässer

Das größte Fließgewässer im Stadtgebiet Mainz ist der Rhein, der die Stadt über eine Länge von 15,5 km begrenzt. Der Gewässergütezustand auf diesem Abschnitt wird mit mäßig belastet eingestuft.
Weitere Fließgewässer im Stadtgebiet sind:
- Aubach (ca. 4,0 km)
- Königsbornbach (ca. 1,3 km)
- Gonsbach (ca. 5,6 km)
- Wildgraben (ca. 3,3 km)
- Marienborner Graben (ca. 1,5 km)
- Mombacher Unterfeld (Gesamtlänge der Gräben 2,8 km)
- Laubenheimer Ried (Gesamtlänge der Gräben 3,0 km)
Niederschlagswasser
Von den ca. 600 mm Niederschlag (langjähriger Mittelwert), die im Stadtgebiet von Mainz jährlich fallen, verdunstet über die Hälfte. Ein nicht unerheblicher Teil fließt über versiegelte Flächen und Oberflächengewässer direkt ab. Nur zehn bis fünfzehn Prozent versickern in den Boden, werden dort zum Teil gespeichert und über die Bodenverdunstung und die Wasseraufnahme durch Pflanzen wieder an die Atmosphäre abgegeben. Ein geringer Teil kann jedoch weitereinsickern und das Grundwasser anreichern (ca. 50 bis 80 mm/Jahr). Über Quellen und Verbindungen zu den Oberflächengewässern gelangt das Grundwasser wieder in den Wasserkreislauf.
Um diesen natürlichen Kreislauf möglichst wenig zu stören, sollten die Eingriffe, wie die Versiegelung von Flächen, soweit möglich vermieden bzw. ausgeglichen werden. Ein Beitrag hierzu stellt die Versickerung des Niederschlagswassers von befestigten bzw. versiegelten Flächen dar.
Laut wasserwirtschaftlicher Vorgaben soll das Niederschlagswasser, soweit es die Untergrundverhältnisse zulassen, auf den Flächen, auf denen es anfällt, versickert werden.
Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen führt das Umweltamt auf Anforderung die Auswertung von vorliegenden Bodendaten und Bohrprofile durch. Aufgrund der Erkenntnisse aus Versickerungsversuchen kann das Umweltamt Aussagen zur Möglichkeit der Niederschlagswasserversickerung treffen.
Folgende
Veröffentlichungen sind im Umweltamt erhältlich:
- Grundwasserqualtität im Stadtgebiet Mainz - Grundwassergütekartierung (1994)
- Gewässerpflegepläne Mainz - Bestand, Analyse und Entwicklung der Fließgewässer (1995)
- Wassersparkonzept der Stadt Mainz (1999) (Siehe auch Downloadbereich)
- Regenwasserbewirtschaftung - naturnah und dezentral (2000)
- Versickerung von Niederschlagswasser im Stadtgebiet Mainz - Versickerungspotentialkarte (2000)
Unter den nachfolgenden Stichpunkten finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner zum Themenbereich Wasser.
Entwässerung / Satzungen
Erdwärme
Geothermie
Gewässeraufsicht
Gewässerpflege
Grundwasser
Regenwassernutzung
Tanklager
Umweltinformationsgesetz
Untere Wasserbehörde
Versickerung
Wassergefährdende Stoffe